CHECK !
Leistungstest gefragt? Ab sofort ist es möglich, auch außerhalb der Kassenleistung einen umfangreichen Herz-Kreislauf-Lungen-Check zu buchen. Es handelt sich um eine fachinternistische Begutachtung mittels Ganzkörpeplethysmografie (erweiterte Lungenfunktion, Blutgasanalyse), Echokardiografie (Herzuntersuchung) sowie spiroergometrische Belastungsuntersuchung zur Feststellung der maximalen Sauerstoffaufnahme und anaeroben Schwelle (genauer: anaerober Übergang). Hier können leistungsmindernde krankhafte Veränderungen ausgeschlossen werden und Trainingsempfehlungen für die optimale Pulsfrequenz gegeben werden, da unter steigender Belastung Gasaustausch, Ventilation/Atemmechanik, Herzleistung, metabolische Parameter mittels Blutgasanalyse erfasst werden. Kontakt/Terminbuchung über email oder telefonisch.
Seit dem 01.10.2025 sind Arztpraxen per Gesetz verpflichtet, selbst erhobene Befunde in die elektronische Patientenakte einzubinden (beispielsweise Laborwerte, Funktionsuntersuchungen, Arztberichte etc.). Hiermit informiere ich meine Patienten, dass wir dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Jeder Patient kann über eine App (Information bei der Krankenkasse) Einsicht in seine elektronische Patientenakte nehmen und dort auch Befunde beispielsweise löschen oder auch nur für bestimmte Personen zur Einsicht autorisieren. Wenn Sie Anfang des Jahres nicht aktiv und schriftlich bei Ihrer Krankenkasse widersprochen haben, wurde Ihre elektronische Patientenakte angelegt. Sie können aber jederzeit diese wieder löschen lassen durch schriftliche Aufforderung bei Ihrer Krankenkasse. Die elektronische Patientenakte dient der schnellen und sicheren Kommunikation der Praxen und Krankenhäuser untereinander über die medizinischen Sachverhalte des einzelnen Patienten. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Ab dem 01.01.2024 ist das eRP (elektronische Rezept) verpflichtend eingeführt worden. Es bezieht sich ausschließlich auf Kassenrezepte (also nicht Privatrezepte, BTM-Rezepte, Verordnungen etc.).
Wie funktioniert es? Ganz einfach - das Rezept wird nicht mehr ausgedruckt, sondern virtuell erstellt und ist dann in jeder Apotheke mit Ihrer eGK (elektronischen Gesundheitskarte) abrufbar. Das Rezept wird nicht etwa auf dieser Karte gespeichert und es ist auch kein handy vonnöten. Dementsprechend kann ein eRP auch telefonisch bestellt werden und in der Apotheke eingelöst werden, ohne dass die Arztpraxis aufgesucht werden muss - vorausgesetzt, dass am Anfang des Quartals zumindest einmalig die Praxis aufgesucht und die eGK eingelesen wurde.
Dr. med. Martin Wyličil
Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, Intensivmedizin
Hausärztliche Versorgung
Staberger Straße 16-18
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